Verfolgungsbehörde
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Verfolgungsbehörde (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Verfolgungsbehörde | die Verfolgungsbehörden |
Genitiv | der Verfolgungsbehörde | der Verfolgungsbehörden |
Dativ | der Verfolgungsbehörde | den Verfolgungsbehörden |
Akkusativ | die Verfolgungsbehörde | die Verfolgungsbehörden |
Worttrennung:
- Ver·fol·gungs·be·hör·de, Plural: Ver·fol·gungs·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈfɔlɡʊŋsbəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele: Verfolgungsbehörde (Info)
Bedeutungen:
- [1] Behörde, deren Aufgabe es ist, gewisse Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, die keine Straftat sind
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Verfolgung und Behörde mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] Behörde
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Die Verfolgungsbehörden kennen die umständlich formulierte Kategorie "Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich ›Politisch motivierte Kriminalität – rechts‹". Seit Jahren liegen dort die Ostländer an der Spitze.“[1]
- [1] „Für den Sprecher der Verfolgungsbehörde steht jedoch außer Frage, dass in diesem Fall ein Tötungsdelikt vorliegt: „Sonst wäre die Leiche nicht mit so viel Aufwand verpackt und dann verscharrt worden.“[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Verfolgungsbehörde“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfolgungsbehörde“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verfolgungsbehörde“
Quellen:
- ↑ Wolfgang Donsbach: Rechtsextremismus: Gehen wir in die Offensive!. Im Umgang mit dem Neonazi-Terror kann Sachsens Staatsregierung noch von Thüringen lernen. In: DIE ZEIT. Nummer 2, 5. Januar 2012, ISSN 0044-2070 (http://www.zeit.de/2012/02/S-Rechtsextremismus, abgerufen am 20. August 2016) .
- ↑ Wortschatz Lexikon Uni Leipzig, „Verfolgungsbehörde“, Quelle: Göttinger Tagesblatt, 2011-01-05, Zugriff: 2016-08-20