Unionsbürgerin

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Unionsbürgerin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Unionsbürgerin die Unionsbürgerinnen
Genitiv der Unionsbürgerin der Unionsbürgerinnen
Dativ der Unionsbürgerin den Unionsbürgerinnen
Akkusativ die Unionsbürgerin die Unionsbürgerinnen

Worttrennung:

Uni·ons·bür·ge·rin, Plural: Uni·ons·bür·ge·rin·nen

Aussprache:

IPA: [uˈni̯oːnsˌbʏʁɡəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Unionsbürgerin (Info)

Bedeutungen:

[1] Angehörige eines Staates, der zur Europäischen Union gehört

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Unionsbürger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] EU-Bürgerin

Männliche Wortformen:

[1] Unionsbürger

Oberbegriffe:

[1] Bürgerin

Beispiele:

[1] „Dass der Kernbereich der unionsbürgerschaftlichen Rechtsposition der minderjährigen Unionsbürgerin im vorliegenden Fall berührt ist, wenn ihrem drittstaatsangehörigen Vater kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Deutschland gewährt würde, lässt sich auf Anhieb schwerlich vertreten.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Unionsbürgerin“ (Weiterleitung auf Unionsbürgerschaft)

Quellen:

  1. Generalanwältin Verica Trstenjak: Schlussanträge in der Rechtssache C-40/11, Yoshikazu Iida gegen Stadt Ulm. 15. Mai 2012, abgerufen am 4. April 2022.