Strafverteidigerin

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Strafverteidigerin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Strafverteidigerin die Strafverteidigerinnen
Genitiv der Strafverteidigerin der Strafverteidigerinnen
Dativ der Strafverteidigerin den Strafverteidigerinnen
Akkusativ die Strafverteidigerin die Strafverteidigerinnen

Worttrennung:

Straf·ver·tei·di·ge·rin, Plural: Straf·ver·tei·di·ge·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʃtʁaːffɛɐ̯ˌtaɪ̯dɪɡəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Strafverteidigerin (Info)

Bedeutungen:

[1] die dem Angeklagten, dem Beschuldigten bzw. dem Angeschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite gestellte Verteidigerin

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Strafverteidiger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Strafverteidiger

Oberbegriffe:

[1] Verteidigerin

Beispiele:

[1] Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme hielt die Strafverteidigerin ihr Plädoyer.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Duden online „Strafverteidigerin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafverteidigerin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStrafverteidigerin