Rechtsprechung

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Rechtsprechung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Rechtsprechung die Rechtsprechungen
Genitiv der Rechtsprechung der Rechtsprechungen
Dativ der Rechtsprechung den Rechtsprechungen
Akkusativ die Rechtsprechung die Rechtsprechungen

Nebenformen:

seltener: Rechtssprechung

Worttrennung:

Recht·spre·chung, Plural: Recht·spre·chun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçtˌʃpʁɛçʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsprechung (Info)

Bedeutungen:

[1] meist Singular: Menge und/oder Art der erfolgten Gerichtsurteile

Abkürzungen:

[1] Rspr.

Herkunft:

Zusammenbildung aus dem Substantiv Recht und dem Verb sprechen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung

Synonyme:

[1] Jurisdiktion

Beispiele:

[1] Die Rechtsprechung hat sich im Lauf der Zeit geändert.
[1] „Später, als ich etwas älter war und mich ernsthafter mit der deutschen Rechtsprechung beschäftigte, wurde mir die Bedeutung von Gesetzen und Rechten viel stärker bewusst.“[1]

Übersetzungen

[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsprechung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsprechung
[*] früher auch bei canoonet „Rechtsprechung“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsprechung
[1] Duden online „Rechtsprechung

Quellen:

  1. Kaya Yanar: Made in Germany. 3. Auflage. Wilhelm Heyne, München 2011, ISBN 978-3-453-60204-5, Seite 197.