Privateigentum
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Privateigentum (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Privateigentum | — |
Genitiv | des Privateigentums | — |
Dativ | dem Privateigentum | — |
Akkusativ | das Privateigentum | — |
Worttrennung:
- Pri·vat·ei·gen·tum, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [pʁiˈvaːtˌʔaɪ̯ɡn̩tuːm]
- Hörbeispiele:
Privateigentum (Info)
Bedeutungen:
- [1] Eigentum einer Privatperson
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus privat und Eigentum
Synonyme:
- [1] Privatbesitz
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Eigentum
Beispiele:
- [1] Vor der Verstaatlichung war die Bank Privateigentum einer Investorin.
- [1] „Ohne Privateigentum und daraus resultierende Steuern könnte öffentliches Eigentum nicht entstehen, und ohne demokratischen Rechtsstaat würde privates Eigentum nicht geschützt und könnte ebenso erst gar nicht gebildet werden.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Eigentum einer Privatperson
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- [*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Privateigentum“, Seite 857.
- [1] Wikipedia-Artikel „Privateigentum“
- [1] Duden online „Privateigentum“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Privateigentum“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Privateigentum“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Privateigentum“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Privateigentum“
Quellen: