Nießbraucherin

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Nießbraucherin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Nießbraucherin die Nießbraucherinnen
Genitiv der Nießbraucherin der Nießbraucherinnen
Dativ der Nießbraucherin den Nießbraucherinnen
Akkusativ die Nießbraucherin die Nießbraucherinnen

Alternative Schreibweisen:

Schweiz und Liechtenstein: Niessbraucherin

Worttrennung:

Nieß·brau·che·rin, Plural: Nieß·brau·che·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈniːsbʁaʊ̯xəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Nießbraucherin (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtssprache: weibliche Person, die ein dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen hat

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Nießbraucher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Nießnutzerin

Männliche Wortformen:

[1] Nießbraucher

Beispiele:

[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Nießbraucherin
[1] Duden online „Nießbraucherin