Nießbraucherin
Nießbraucherin (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Nießbraucherin | die Nießbraucherinnen |
Genitiv | der Nießbraucherin | der Nießbraucherinnen |
Dativ | der Nießbraucherin | den Nießbraucherinnen |
Akkusativ | die Nießbraucherin | die Nießbraucherinnen |
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Nieß·brau·che·rin, Plural: Nieß·brau·che·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈniːsbʁaʊ̯xəʁɪn]
- Hörbeispiele: Nießbraucherin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: weibliche Person, die ein dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Nießbraucher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- [1] Nießnutzerin
Männliche Wortformen:
- [1] Nießbraucher
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] weibliche Person, die ein dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen hat
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Nießbraucherin“
- [1] Duden online „Nießbraucherin“