Mitbesitz

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Mitbesitz (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Mitbesitz
Genitiv des Mitbesitzes
Dativ dem Mitbesitz
dem Mitbesitze
Akkusativ den Mitbesitz

Worttrennung:

Mit·be·sitz, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈmɪtbəˌzɪt͡s]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Mitbesitz (Info)

Bedeutungen:

[1] deutsches Zivilrecht: tatsächliche, von einem Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft mehrerer über eine Sache, wobei jeder die ganze Sache besitzt, in der Ausübung seiner Sachherrschaft aber durch die Besitzerstellung der anderen beschränkt wird

Herkunft:

Kompositum aus der Präposition mit und dem Substantiv Besitz

Oberbegriffe:

[1] Besitz

Unterbegriffe:

[1] qualifizierter Mitbesitz, schlichter Mitbesitz

Beispiele:

[1] Der Fahrstuhl im Wohnhaus von Herrn Kasupke stand im Mitbesitz der Mieter.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 2, Rdnr. 10
[1] Wikipedia-Artikel „Mitbesitz
[1] The Free Dictionary „Mitbesitz
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mitbesitz
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Mitbesitz
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalMitbesitz