Mit-Mutter

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Mit-Mutter (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Mit-Mutter die Mit-Mütter
Genitiv der Mit-Mutter der Mit-Mütter
Dativ der Mit-Mutter den Mit-Müttern
Akkusativ die Mit-Mutter die Mit-Mütter

Alternative Schreibweisen:

Mitmutter

Worttrennung:

Mit-Mut·ter, Plural: Mit-Müt·ter

Aussprache:

IPA: [ˈmɪtˌmʊtɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Mit-Mutter (Info)

Bedeutungen:

[1] (rechtlicher und/oder sozialer) nichtgebärender weiblicher Elternteil eines Kindes neben der (gebärenden) Mutter

Synonyme:

[1] Co-Mutter

Oberbegriffe:

[1] Elternteil

Beispiele:

[1] „Eine Frau soll Mit-Mutter werden können. Sie soll wie ein Mann kraft Ehe, Anerkennung oder Feststellung zweiter Elternteil werden können.“[1]
[1] „Hier regen die Experten an, dass neben der rechtlichen Mutter der zweite Elternteil sowohl ein Mann als auch eine Frau sein kann – Letztere wird als ‚Mit-Mutter‘ bezeichnet.“[2]
[1] „Darin enthalten sind auch Vorschläge, eine Frau als Mit-Mutter anzuerkennen.“[3]
[1] „Spenderkinder und Mit-Mütter gehören zum Familienalltag.“[4]
[1] „Das Oberlandesgericht Celle hält es für verfassungswidrig, dass die Ehepartnerin einer Frau nicht als „Mit-Mutter“ deren Kindes anerkannt werden kann.“[5]

Übersetzungen[Bearbeiten]

Quellen:

  1. Reform des Abstammungsrechts. In: Bundesministerium der Justiz. Abgerufen am 14. Februar 2022.
  2. Familie 2.0: Jetzt kommt die „Mit-Mutter“. In: Ärztezeitung. Abgerufen am 14. Februar 2022.
  3. Elisabeth Schmidt: Mutter, Mit-Mutter, Kind. ZDF, 24. März 2021, abgerufen am 14. Februar 2022.
  4. Zuordnung statt Abstammung. In: Deutschlandfunk Kultur. Abgerufen am 14. Februar 2022.
  5. Bundesverfassungsgericht soll über „Mit-Mutterschaft“ entscheiden. In: Rundfunk Berlin-Brandenburg. 24. März 2021 (URL, abgerufen am 14. Februar 2022).