Majorennität

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Majorennität (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Majorennität
Genitiv der Majorennität
Dativ der Majorennität
Akkusativ die Majorennität

Worttrennung:

Ma·jo·ren·ni·tät, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˌmajoʁɛniˈtɛːt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Majorennität (Info)
Reime: -ɛːt

Bedeutungen:

[1] veraltet: Zustand, das Alter erreicht zu haben, in dem eine Person volljährig/mündig ist

Herkunft:

Ableitung (Suffigierung) vom Adjektiv majorenn mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ität

Synonyme:

[1] Großjährigkeit, Volljährigkeit

Sinnverwandte Wörter:

[1] Erwachsensein, Geschäftsfähigkeit, Mündigkeit, Rechtsfähigkeit

Gegenwörter:

[1] Minorennität, Umündigkeit

Beispiele:

[1] „Beym Eintritt ins 11te oder 13te Jahr erhielte jeder Knabe an seinem Geburtstage die 2te Jugendtracht, die er dann bis zur Majorennität tragen müßte.“ (1791)[1]
[1] „Ein solches Individuum wird sich in nichts über Gesetzgeber oder Richter beschweren können, da weder Alter noch Majorennität ein Act seines Willens ist. Das Alter selbst ist eine natürliche Eigenschaft und nichts durch den Willen.“ (1861)[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Majorennität
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Majorennität
[1] Duden online „Majorennität

Quellen:

  1. Allgemeiner Anzeiger und Nationalzeitung der Deutschen, Band 1. Abgerufen am 3. Oktober 2017.
  2. Gerichts-Zeitung, Band 12. Abgerufen am 3. Oktober 2017.