Majorennität
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Majorennität (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Majorennität | —
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Genitiv | der Majorennität | —
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Dativ | der Majorennität | —
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Akkusativ | die Majorennität | —
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Worttrennung:
- Ma·jo·ren·ni·tät, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˌmajoʁɛniˈtɛːt]
- Hörbeispiele: Majorennität (Info)
- Reime: -ɛːt
Bedeutungen:
- [1] veraltet: Zustand, das Alter erreicht zu haben, in dem eine Person volljährig/mündig ist
Herkunft:
- Ableitung (Suffigierung) vom Adjektiv majorenn mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ität
Synonyme:
Sinnverwandte Wörter:
Gegenwörter:
- [1] Minorennität, Umündigkeit
Beispiele:
- [1] „Beym Eintritt ins 11te oder 13te Jahr erhielte jeder Knabe an seinem Geburtstage die 2te Jugendtracht, die er dann bis zur Majorennität tragen müßte.“ (1791)[1]
- [1] „Ein solches Individuum wird sich in nichts über Gesetzgeber oder Richter beschweren können, da weder Alter noch Majorennität ein Act seines Willens ist. Das Alter selbst ist eine natürliche Eigenschaft und nichts durch den Willen.“ (1861)[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Majorennität“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Majorennität“
- [1] Duden online „Majorennität“
Quellen:
- ↑ Allgemeiner Anzeiger und Nationalzeitung der Deutschen, Band 1. Abgerufen am 3. Oktober 2017.
- ↑ Gerichts-Zeitung, Band 12. Abgerufen am 3. Oktober 2017.