Geschäftsfähigkeit

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Geschäftsfähigkeit (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Geschäftsfähigkeit
Genitiv der Geschäftsfähigkeit
Dativ der Geschäftsfähigkeit
Akkusativ die Geschäftsfähigkeit

Worttrennung:

Ge·schäfts·fä·hig·keit, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʃɛft͡sˌfɛːɪçkaɪ̯t], [ɡəˈʃɛft͡sˌfɛːɪkkaɪ̯t]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Geschäftsfähigkeit (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Geschäft, Fugenelement -s und Fähigkeit oder Ableitung von geschäftsfähig mit dem Ableitungsmorphem -keit

Gegenwörter:

[1] Geschäftsunfähigkeit

Oberbegriffe:

Recht

Unterbegriffe:

Teilgeschäftsfähigkeit

Beispiele:

[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

beschränkte, partielle, relative Geschäftsfähigkeit

Wortbildungen:

geschäftsfähig

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Geschäftsfähigkeit
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Geschäftsfähigkeit
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGeschäftsfähigkeit