Lohnsteuernachzahlung
Lohnsteuernachzahlung (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Lohnsteuernachzahlung | die Lohnsteuernachzahlungen |
Genitiv | der Lohnsteuernachzahlung | der Lohnsteuernachzahlungen |
Dativ | der Lohnsteuernachzahlung | den Lohnsteuernachzahlungen |
Akkusativ | die Lohnsteuernachzahlung | die Lohnsteuernachzahlungen |
Worttrennung:
- Lohn·steu·er·nach·zah·lung, Plural: Lohn·steu·er·nach·zah·lun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈloːnʃtɔɪ̯ɐˌnaːxt͡saːlʊŋ]
- Hörbeispiele: Lohnsteuernachzahlung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht, Finanzwesen: nachträgliche Abfuhr von Steuern vom Lohn
Herkunft:
Gegenwörter:
Beispiele:
- [1] „FG Münster verpflichtet Arbeitgeber zu Lohnsteuernachzahlung wegen Werbung auf Autos“[1]
- [1] „Das Finanzamt erlässt gegen den Arbeitgeber einen Haftungsbescheid und nimmt ihn aus diesem Haftungsbescheid für die Lohnsteuernachzahlung in Anspruch.“[2]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] nachträgliche Abfuhr von Steuern vom Lohn
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lohnsteuernachzahlung“
Quellen:
- ↑ FG Münster verpflichtet Arbeitgeber zu Lohnsteuernachzahlung wegen Werbung auf Autos. In: JuraForum.de. 7. Februar 2020, abgerufen am 20. Oktober 2022.
- ↑ Paul Eichmann: Betriebsprüfung: Soforthelfer / 9.4 Steuerliche Folgen aus einer Lohnsteuerprüfung. In: Haufe.de. Abgerufen am 20. Oktober 2022.