Lohnsteuernachzahlung

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Lohnsteuernachzahlung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Lohnsteuernachzahlung die Lohnsteuernachzahlungen
Genitiv der Lohnsteuernachzahlung der Lohnsteuernachzahlungen
Dativ der Lohnsteuernachzahlung den Lohnsteuernachzahlungen
Akkusativ die Lohnsteuernachzahlung die Lohnsteuernachzahlungen

Worttrennung:

Lohn·steu·er·nach·zah·lung, Plural: Lohn·steu·er·nach·zah·lun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈloːnʃtɔɪ̯ɐˌnaːxt͡saːlʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Lohnsteuernachzahlung (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht, Finanzwesen: nachträgliche Abfuhr von Steuern vom Lohn

Herkunft:

Determinativkompositum der Substantive Lohnsteuer und Nachzahlung

Gegenwörter:

[1] Lohnsteuerrückzahlung

Beispiele:

[1] „FG Münster verpflichtet Arbeitgeber zu Lohnsteuernachzahlung wegen Werbung auf Autos“[1]
[1] „Das Finanzamt erlässt gegen den Arbeitgeber einen Haftungsbescheid und nimmt ihn aus diesem Haftungsbescheid für die Lohnsteuernachzahlung in Anspruch.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lohnsteuernachzahlung

Quellen:

  1. FG Münster verpflichtet Arbeitgeber zu Lohnsteuernachzahlung wegen Werbung auf Autos. In: JuraForum.de. 7. Februar 2020, abgerufen am 20. Oktober 2022.
  2. Paul Eichmann: Betriebsprüfung: Soforthelfer / 9.4 Steuerliche Folgen aus einer Lohnsteuerprüfung. In: Haufe.de. Abgerufen am 20. Oktober 2022.