Lohnsteuer

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Lohnsteuer (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Lohnsteuer die Lohnsteuern
Genitiv der Lohnsteuer der Lohnsteuern
Dativ der Lohnsteuer den Lohnsteuern
Akkusativ die Lohnsteuer die Lohnsteuern

Worttrennung:

Lohn·steu·er, Plural: Lohn·steu·ern

Aussprache:

IPA: [ˈloːnˌʃtɔɪ̯ɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Lohnsteuer (Info)

Bedeutungen:

[1] eine Erhebungsform von Steuer auf den zu zahlenden Monatslohn; Lohnabzug vom Bruttolohn

Abkürzungen:

[1] Lst., LSt

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Lohn und Steuer

Oberbegriffe:

[1] Einkommensteuer, Steuer

Beispiele:

[1] Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erhoben und direkt vom vereinbarten Bruttolohn durch den Arbeitgeber berechnet und an das Finanzamt abgeführt.
[1] Die zu viel gezahlte Lohnsteuer kann im Rahmen einer Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.
[1] Unterjährig lässt sich die Lohnsteuer mindern, wenn der Arbeitnehmer beim Finanzamt beantragt, einen Freibetrag in seine Lohnsteuerabzugsmerkmale einzutragen.
[1] Die Lohnsteuer ist nur eine Steuerart von vielen.
[1] „Die Lohnsteuer, die er zahlt, wurde kapitalistisch erwirtschaftet.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] die einbehaltene, gezahlte Lohnsteuer

Wortbildungen:

[1] Lohnsteuerabzug, Lohnsteuerbefreiung, Lohnsteuerberater, Lohnsteuererhöhung, Lohnsteuerhilfeverein, Lohnsteuerjahresausgleich, Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerklasse, Lohnsteuersenkung

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Lohnsteuer
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lohnsteuer
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalLohnsteuer
[1] Duden online „Lohnsteuer

Quellen:

  1. Eric T. Hansen mit Astrid Ule: Die ängstliche Supermacht. Warum Deutschland endlich erwachsen werden muss. Lübbe, Köln 2013, ISBN 978-3-431-03874-3, Seite 156.