Kurztextleistungsverzeichnis

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Kurztextleistungsverzeichnis (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Kurztextleistungsverzeichnis die Kurztextleistungsverzeichnisse
Genitiv des Kurztextleistungsverzeichnisses der Kurztextleistungsverzeichnisse
Dativ dem Kurztextleistungsverzeichnis
dem Kurztextleistungsverzeichnisse
den Kurztextleistungsverzeichnissen
Akkusativ das Kurztextleistungsverzeichnis die Kurztextleistungsverzeichnisse

Alternative Schreibweisen:

Kurztext-Leistungsverzeichnis

Worttrennung:

Kurz·text·leis·tungs·ver·zeich·nis, Plural: Kurz·text·leis·tungs·ver·zeich·nis·se

Aussprache:

IPA: [ˈkʊʁt͡stɛkstˌlaɪ̯stʊŋsfɛɐ̯t͡saɪ̯çnɪs]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kurztextleistungsverzeichnis (Info)

Bedeutungen:

[1] kurze, listenmäßige Beschreibung von Lieferungen und Leistungen als Kalkulationsgrundlage und Vertragsgrundlage; kurzes Vertragsangebot

Abkürzungen:

[1] Kurz-LV

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Kurztext und Leistungsverzeichnis

Synonyme:

[1] Kurzverzeichnis

Sinnverwandte Wörter:

[1] Kurzleistungsverzeichnis

Gegenwörter:

[1] Langtextleistungsverzeichnis

Kurzformen:

[1] Kurztext-LV

Beispiele:

[1] „Legt der öffentliche Auftraggeber den Vergabeunterlagen ein Kurztextleistungsverzeichnis bei, darf der Bieter als Adressat dies dahin verstehen, bei dessen Verwendung zur Beschreibung der angebotenen Leistung nur die darin geforderten Angaben machen zu müssen.“[1][2]
[1] „Der Bieter hatte auf der Basis des Formulars des Kurztextleistungsverzeichnisses ein Angebot abgegeben.“[3]
[1] „Zur Erstellung des Angebots wurden der Klägerin ein Langtextleistungsverzeichnis und ein Kurztextleistungsverzeichnis sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form übersandt.“[4]
[1] Die Beklagte schloss das Angebot mit der Begründung von der Wertung aus, das eingereichte Kurztextleistungsverzeichnis enthalte entgegen den Vorgaben in Klausel 3.2 Abs. 3 nicht die im Langtextleistungsverzeichnis geforderten Textergänzungen, also die Angaben zum Material und dessen Herkunft.[5]
[1] Der öffentliche Auftraggeber könne in diesem Fall den Ausschluss des Angebots nicht darauf stützen, er habe sich an anderer Stelle in den Vergabeunterlagen ausbedungen, dass bei Verwendung selbstgefertigter Abschriften oder Kurzfassungen alle im Langtextleistungsverzeichnis geforderten Textergänzungen in das Kurztextverzeichnis übertragen werden müssen.[6]

Übersetzungen[Bearbeiten]

Quellen:

  1. Ausschreibung mit Kurztextleistungsverzeichnis www.rechtslupe.de, abgerufen am 29. April 2015
  2. Ausschreibung mit Kurztextleistungsverzeichnis www.jurablogs.com, abgerufen am 30. April 2015
  3. Entscheidung des BGH - das Sprichwort "Ein Mann-ein Wort" gilt auch für die Vergabestelle (PDF; 413KB) www.it-recht-kanzlei.de, abgerufen am 29. April 2015
  4. OLG Köln · Urteil vom 21. Juli 2010 · Az. 11 U 212/09 openjur.de, abgerufen am 30. April 2015
  5. Parkhaussanierung Leitsatzentscheidung. Abgerufen am 16. Juni 2015.
  6. VERGABEUNTERLAGEN MIT KURZTEXTLEISTUNGSVERZEICHNIS. Abgerufen am 16. Juni 2015.