Kronzeugin

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Kronzeugin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Kronzeugin die Kronzeuginnen
Genitiv der Kronzeugin der Kronzeuginnen
Dativ der Kronzeugin den Kronzeuginnen
Akkusativ die Kronzeugin die Kronzeuginnen

Worttrennung:

Kron·zeu·gin, Plural: Kron·zeu·gin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈkʁoːnˌt͡sɔɪ̯ɡɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kronzeugin (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: (Haupt)-Zeugin, die gegen Zusicherung von Strafmilderung bei Taten aussagt, an denen sie selbst beteiligt war

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kronzeuge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Hauptzeugin

Männliche Wortformen:

[1] Kronzeuge

Oberbegriffe:

[1] Zeugin

Beispiele:

[1] Die Kronzeugin musste in Schutzhaft genommen werden.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kronzeugin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKronzeugin
[1] Duden online „Kronzeugin