Gegenbeweis
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Gegenbeweis (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Gegenbeweis | die Gegenbeweise |
Genitiv | des Gegenbeweises | der Gegenbeweise |
Dativ | dem Gegenbeweis dem Gegenbeweise |
den Gegenbeweisen |
Akkusativ | den Gegenbeweis | die Gegenbeweise |
Worttrennung:
- Ge·gen·be·weis, Plural: Ge·gen·be·wei·se
Aussprache:
- IPA: [ˈɡeːɡn̩bəˌvaɪ̯s]
- Hörbeispiele: Gegenbeweis (Info), Gegenbeweis (Info), Gegenbeweis (Info)
Bedeutungen:
- [1] Beweis des Gegenteils von etwas
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen und Beweis
Beispiele:
- [1] Wird nicht-p bewiesen, so ist dies ein Gegenbeweis zu p.
- [1] „Dies allein wäre natürlich noch kein Gegenbeweis gegen eine solche Worterklärung.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Beweis des Gegenteils von etwas
- [1] Wikipedia-Artikel „Gegenbeweis“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gegenbeweis“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gegenbeweis“
Quellen:
- ↑ Salcia Landmann: Jiddisch. Das Abenteuer einer Sprache. Ullstein, Frankfurt/Main, Berlin 1988, ISBN 3-548-35240-5, Seite 450.