Gastflagge

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Gastflagge (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Gastflagge die Gastflaggen
Genitiv der Gastflagge der Gastflaggen
Dativ der Gastflagge den Gastflaggen
Akkusativ die Gastflagge die Gastflaggen

Worttrennung:

Gast·flag·ge, Plural: Gast·flag·gen

Aussprache:

IPA: [ˈɡastˌflaɡə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gastflagge (Info)

Bedeutungen:

[1] Schifffahrt: die Nationalflagge des Gastlandes

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Gast und Flagge

Oberbegriffe:

[1] Flagge

Beispiele:

[1] Noch rechtzeitig hatte man die Gastflagge gehisst.
[1] „Als Gast in man gut beraten, als Gastflagge die der [Åland]-Inseln zu führen und nicht schon die finnische. Bayern gibt’s also auch in Finnland!“[1]
[1] „Wenn man ohne Gastflagge in die Galapagosinseln einläuft, kann es eine Geldstrafe bis zu 15 US-Dollar geben.“[2]
[1] „Özen sah, dass es sich um ein Charterboot türkischer Nationalität handelte, eine deutsche Gastflagge hing an der Saling.“[3]
[1] „Dagegen legte ich immer viel Wert darauf, daß die Gastflagge am Großmast recht deutlich in ihren jeweiligen Farben prangte[…]“[4]
[1] „Die Gastflagge wird meist kleiner gewählt als die Nationalflagge.“[5]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1]

Quellen: