Diskussion:Schirmherrschaft
Abschnitt hinzufügenErscheinungsbild
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Diskussionsbeitrag
Diskussionsbeitrag
[Bearbeiten]@Peter Sorry, falls das eine dumme Frage sein sollte, aber wieso „[1, *]“? Der Duden gibt doch nur eine Bedeutung an. -- IvanP (Diskussion) 15:06, 1. Jan. 2017 (MEZ)
- Der Duden gibt Schutz und Protektorat als Synonyme an; zumindest das Erstgenannte deckt sich nicht mit der umseitig angegebenen Bedeutung. Die Formulierung „[1, *]“ habe ich von Dr. Karl-Heinz Best übernommen (Diskussion:Schutzmacht#2. Bedeutung).
- Ich habe jetzt auch ein diesbezügliches Zitat angefügt: Spezial:Diff/5275699
- Bei Grimm ist diese ursprüngliche Bedeutung (als einzige) angegeben. Ich habe es umseitig vermerkt. Gruß, Peter -- 16:03, 1. Jan. 2017 (MEZ)
- Alles klar. Aber bedenke, dass die Synonyme bei Duden nicht exakt bedeutungsgleich sein müssen. Die dort angegebene Bedeutung lautet: „Amt, Funktion des Schirmherrn, der Schirmherrin; Patronat“ Die Bedeutung von Schirmherr wiederum (Hervorhebung von mir): „jemand, der offizieller Förderer, Betreuer einer seinem Schutz unterstehenden Institution, Veranstaltung usw. ist“ Daher wohl das Synonym Schutz – aber diese Bedeutung entspricht eher unserer Bedeutung [1]. Allerdings steht da nichts davon, dass ein Schirmherr eine bekannte Persönlichkeit ist. Ich würde also vorschlagen, „bekannte“ und „(2)“ zu entfernen. Wir hatten ja eine ähnliche Diskussion über Limite. Auch da sah es so aus, als stecke hinter einem Synonym eine zusätzliche Bedeutung, obwohl die Angabe des Synonyms auch so ausgelegt werden kann, dass nur die angegebene Bedeutung gemeint ist. -- IvanP (Diskussion) 16:24, 1. Jan. 2017 (MEZ)
- Die Bekanntheit des Schirmherren habe ich von unserem diesbezüglichen Eintrag übernommen. Ich hab jetzt ein bisschen 'was umseitig zusammengetragen, freue mich aber über jede Erweiterung und Verbesserung von Deiner Seite. Schönes Restjahr 2017; Peter -- 16:26, 1. Jan. 2017 (MEZ)
- Wikipedia (w:Schirmherr; Hervorhebung von mir): „eine (meist prominente) Persönlichkeit oder eine Organisation […], die mit ihrem Namen eine Veranstaltung oder eine gemeinnützige Organisation unterstützt“
- Ich habe mal einen Edit getätigt, hoffe du bist damit einverstanden. -- IvanP (Diskussion) 16:50, 1. Jan. 2017 (MEZ)
- Super! Danke, Peter -- 16:53, 1. Jan. 2017 (MEZ)
- Die Bekanntheit des Schirmherren habe ich von unserem diesbezüglichen Eintrag übernommen. Ich hab jetzt ein bisschen 'was umseitig zusammengetragen, freue mich aber über jede Erweiterung und Verbesserung von Deiner Seite. Schönes Restjahr 2017; Peter -- 16:26, 1. Jan. 2017 (MEZ)
- Alles klar. Aber bedenke, dass die Synonyme bei Duden nicht exakt bedeutungsgleich sein müssen. Die dort angegebene Bedeutung lautet: „Amt, Funktion des Schirmherrn, der Schirmherrin; Patronat“ Die Bedeutung von Schirmherr wiederum (Hervorhebung von mir): „jemand, der offizieller Förderer, Betreuer einer seinem Schutz unterstehenden Institution, Veranstaltung usw. ist“ Daher wohl das Synonym Schutz – aber diese Bedeutung entspricht eher unserer Bedeutung [1]. Allerdings steht da nichts davon, dass ein Schirmherr eine bekannte Persönlichkeit ist. Ich würde also vorschlagen, „bekannte“ und „(2)“ zu entfernen. Wir hatten ja eine ähnliche Diskussion über Limite. Auch da sah es so aus, als stecke hinter einem Synonym eine zusätzliche Bedeutung, obwohl die Angabe des Synonyms auch so ausgelegt werden kann, dass nur die angegebene Bedeutung gemeint ist. -- IvanP (Diskussion) 16:24, 1. Jan. 2017 (MEZ)