Beschließen
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Beschließen (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Beschließen | —
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Genitiv | des Beschließens | —
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Dativ | dem Beschließen | —
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Akkusativ | das Beschließen | —
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Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Be·schlie·ßen, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [bəˈʃliːsn̩]
- Hörbeispiele: Beschließen (Info)
- Reime: -iːsn̩
Bedeutungen:
- [1] das Herbeibringen einer Entscheidung
Herkunft:
- Konversion aus dem Infinitiv des Verbs beschließen
Synonyme:
- [1] Beschlussfassung
Beispiele:
- [1] Definition von 1882, mit der damaligen Rechtschreibung: „Demnach wäre der Gebrauch Strümpell's am bestimmtesten: für den Prozess gebraucht er nämlich „das Beschliessen“ und für das Resultat „der Entschluss."“ (1882)[1]
- [1] „Der Geist eines Volkes bringt so seine politische Verfasstheit geschichtlich hervor, dazu gehört natürlich das Entwerfen von Grundgesetzen und das Beschließen durch verfassungsgebende Versammlungen.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] zum Beschließen
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] das Herbeibringen einer Entscheidung
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Beschließen“
Quellen:
- ↑ Dissertationen, Band 24 von Friedrich-Schiller-Universität Jena. Abgerufen am 3. Dezember 2021.
- ↑ Klaus Vieweg: Das Denken der Freiheit: Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts. Abgerufen am 3. Dezember 2021.