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Nachtfahrverbot

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Nachtfahrverbot (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Nachtfahrverbot die Nachtfahrverbote
Genitiv des Nachtfahrverbots
des Nachtfahrverbotes
der Nachtfahrverbote
Dativ dem Nachtfahrverbot den Nachtfahrverboten
Akkusativ das Nachtfahrverbot die Nachtfahrverbote

Worttrennung:

Nacht·fahr·ver·bot, Plural: Nacht·fahr·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈnaxtfaːɐ̯fɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Nachtfahrverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Vorschrift, die besagt, dass bestimmte Fahrzeuge oder Verkehrsteilnehmer nachts nicht fahren dürfen

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] Die Regierung dementiert ein Vorhaben, das zu einem Nachtfahrverbot für Pkw in Innenstädten führen würde.
[1] Ein Nachtfahrverbot zielt in erster Linie darauf ab, die Nachtruhe von Anwohnern der betroffenen Straßen (meist Bundesstraßen und stark befahrene Hauptstraßen) sicherzustellen.[1]
[1] „Nachtfahrverbot – Auf folgenden Seen und seenartigen Erweiterungen dürfen Sportfahrzeuge mit in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor während der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr nicht fahren (Fahrverbot): Kleiner Müggelsee, […]“[2]

Übersetzungen

[Bearbeiten]
[1] Wikipedia-Artikel „Nachtfahrverbot
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nachtfahrverbot
[1] Duden online „Nachtfahrverbot
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalNachtfahrverbot

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Nachtfahrverbot
  2. Sonderbestimmungen für Sport-/ und Kleinfahrzeuge. Der Polizeipräsident in Berlin – Wasserschutzpolizei Berlin, 2012, abgerufen am 12. August 2020.