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Ölfarbe

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Ölfarbe (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Ölfarbe die Ölfarben
Genitiv der Ölfarbe der Ölfarben
Dativ der Ölfarbe den Ölfarben
Akkusativ die Ölfarbe die Ölfarben

Worttrennung:

Öl·far·be, Plural: Öl·far·ben

Aussprache:

IPA: [ˈøːlˌfaʁbə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Ölfarbe (Info)

Bedeutungen:

[1] ölhaltige Künstlerfarbe
[2] wasserabweisende Wandfarbe

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Öl und Farbe

Unterbegriffe:

[2] Leinölfarbe

Beispiele:

[1] „Kunstschaffende waren dazu übergegangen, in westlicher Manier mit Ölfarbe auf Leinwänden zu experimentieren, mit Videokameras zu hantieren, Fotokunst anzufertigen, sich der Möglichkeiten von Performancekunst zu vergewissern oder auch raumgreifende Installationen zu errichten.“[1]
[1] „Der Onkel hatte festgestellt, daß sie nichts begreife, und sich in ihrem erschreckten Beisein vor dem Badezimmerspiegel das Gesicht mit Ölfarben bunt angemalt und das Haus verlassen.“[2]
[1] „In zwei Truhen transportierte die 45-Jährige ihre Petticoats, Korsetts und Hüte, aber auch Silber, Porzellan und Ölfarben.“[3]
[2] „Die oben genannten Kennzeichen sind in gut lesbaren und dauerhaften lateinischen Schriftzeichen anzubringen, wobei insbesondere eine Aufschrift in Ölfarbe als dauerhaft angesehen wird.“[4]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Ölfarbe
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ölfarbe
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Ölfarbe
[1, 2] The Free Dictionary „Ölfarbe
[1, 2] Duden online „Ölfarbe

Quellen:

  1. Philipp Meier: Im Reich der Freiheit. In: NZZOnline. 3. Februar 2016, ISSN 0376-6829 (URL, abgerufen am 25. Juni 2016).
  2. Heidi Frommann: Die Tante verschmachtet im Genuß nach Begierde und zehn andere Erzählungen. Diogenes, Zürich 1981, ISBN 3-257-01616-6, Seite 85.
  3. Dela Kienle: Eine Stimme für Sitting Bull. In: SPIEGEL GESCHICHTE. Nummer 1: Die ersten Amerikaner, 2023, Seite 106-110, Zitat Seite 107.
  4. Österreichische Wasserstraßen-Verkehrsordnung , § 2.01 3.