Tatmehrheit
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[Bearbeiten] Tatmehrheit (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Tatmehrheit |
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| Genitiv |
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| Dativ |
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| Akkusativ |
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Silbentrennung:
- Tat·mehr·heit, Plural:
Aussprache:
- IPA: […], Plural: […]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht für den Fall, dass mehrere selbstständige Handlungen ein oder mehrere Strafgesetze mehrfach verletzen und gleichzeitig abgeurteilt werden
Herkunft:
Synonyme:
- [1] Realkonkurrenz
Gegenwörter:
- [1] Tateinheit
Oberbegriffe:
- [1] Tat, Konkurrenz
Beispiele:
- [1] Der Angeklagte hat sich des Raubes in Tatmehrheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar gemacht.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] in Tatmehrheit mit
Abgeleitete Begriffe:
- [1] tatmehrheitlich
[Bearbeiten] Übersetzungen
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Dialektausdrücke:
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Tatmehrheit“
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Tatmehrheit“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Tatmehrheit“
- [1] canoo.net „Tatmehrheit“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Tatmehrheit“
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