Tatmehrheit

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[Bearbeiten] Tatmehrheit (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Tatmehrheit
Genitiv
Dativ
Akkusativ

Silbentrennung:

Tat·mehr·heit, Plural:

Aussprache:

IPA: [], Plural: []
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht für den Fall, dass mehrere selbstständige Handlungen ein oder mehrere Strafgesetze mehrfach verletzen und gleichzeitig abgeurteilt werden

Herkunft:

[1] setzt sich aus den Substantiven Tat und Mehrheit zusammen

Synonyme:

[1] Realkonkurrenz

Gegenwörter:

[1] Tateinheit

Oberbegriffe:

[1] Tat, Konkurrenz

Beispiele:

[1] Der Angeklagte hat sich des Raubes in Tatmehrheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar gemacht.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] in Tatmehrheit mit

Abgeleitete Begriffe:

[1] tatmehrheitlich

[Bearbeiten] Übersetzungen

Dialektausdrücke:

  • Alemannisch:
  • Bairisch:

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Tatmehrheit
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Tatmehrheit
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Tatmehrheit
[1] canoo.net „Tatmehrheit
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonTatmehrheit

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