Realkonkurrenz
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[Bearbeiten] Realkonkurrenz (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Realkonkurrenz |
|
| Genitiv | der Realkonkurrenz |
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| Dativ | der Realkonkurrenz |
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| Akkusativ | die Realkonkurrenz |
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Worttrennung:
- Re·al·kon·kur·renz, Plural:
Aussprache:
- IPA: [...], Plural: [...]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] deutsches Strafrecht: der Fall, dass mehrere selbstständige Handlungen ein oder mehrere Strafgesetze mehrfach verletzen und gleichzeitig abgeurteilt werden
Herkunft:
- zusammengesetzt aus dem Adjektiv real und dem Substantiv Konkurrenz
Synonyme:
- [1] Tatmehrheit
Gegenwörter:
- [1] Idealkonkurrenz
Oberbegriffe:
- [1] Konkurrenz
Beispiele:
- [1] Die Verwirklichung der Tatbestände des Raubes und des fahrlässigen Fahrens ohne Führerschein stehen in Realkonkurrenz zueinander.
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Realkonkurrenz“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Realkonkurrenz“
- [1] canoo.net „Realkonkurrenz“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Realkonkurrenz“
- [1] The Free Dictionary „Realkonkurrenz“
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