Strafaufschub
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Strafaufschub (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Strafaufschub | die Strafaufschübe |
Genitiv | des Strafaufschubes des Strafaufschubs |
der Strafaufschübe |
Dativ | dem Strafaufschub dem Strafaufschube |
den Strafaufschüben |
Akkusativ | den Strafaufschub | die Strafaufschübe |
Worttrennung:
- Straf·auf·schub, Plural: Straf·auf·schü·be
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtʁaːfʔaʊ̯fˌʃuːp]
- Hörbeispiele: Strafaufschub (Info)
Bedeutungen:
- [1] Verschiebung der Strafvollstreckung auf einen späteren Termin
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Strafe und Aufschub
Beispiele:
- [1] „Macht der Richter von seinem Recht, einem Verurteilten einen Strafaufschub zu gewähren, Gebrauch, dann ist nach dem Ablauf der Bewährungsfrist zwischen mehreren Rechtsfolgen zu unterscheiden.“[1]
- [1] „Ein Strafaufschub kommt nur bis zur Aufnahme in den Strafvollzug in Betracht.“[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Verschiebung der Strafvollstreckung auf einen späteren Termin
- [1] Wikipedia-Artikel „Strafaufschub“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafaufschub“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Strafaufschub“
- [1] Duden online „Strafaufschub“
Quellen:
- ↑ Anna Borsci: Die Besonderheiten des Sanktionensystems der Russischen Föderation. LIT, 2015, Seite 283 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Rechtssatz des Oberlandesgerichts Innsbruck vom 14. Juni 1994