Raubdruck

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[Bearbeiten] Raubdruck (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Raubdruck die Raubdrucke
Genitiv des Raubdrucks
des Raubdruckes
der Raubdrucke
Dativ dem Raubdruck den Raubdrucken
Akkusativ den Raubdruck die Raubdrucke

Worttrennung:

Neue Rechtschreibung: Raub·druck, Plural: Raub·dru·cke
Alte Rechtschreibung: Raub·druck, Plural: Raub·druk·ke

Aussprache:

IPA: [ˈʀaʊ̯pˌdʀʊk], Plural: [ˈʀaʊ̯pˌdʀʊkə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] der unberechtigte Nachdruck eines Buchtitels, zum Beispiel durch einen Konkurrenzverlag, der in der Regel dabei seine eigene Identität verschleiert

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Raub und Druck

Oberbegriffe:

Buchdruck, Urheberrecht, geistiges Eigentum

Beispiele:

[1] Kurz nach Erscheinung seines neuesten Romans wurde der Markt mit Raubdrucken überschwemmt.
[1] Im neuen § 108 des UrhG ist Raubdruck nunmehr ein Offizialdelikt und nicht mehr nur ein Antragsdelikt.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Raubdruck
[1] Duden online „Raubdruck
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Raubdruck
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