Polizeikommissar

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[Bearbeiten] Polizeikommissar (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Polizeikommissar die Polizeikommissare
Genitiv des Polizeikommissars der Polizeikommissare
Dativ dem Polizeikommissar den Polizeikommissaren
Akkusativ den Polizeikommissar die Polizeikommissare

Worttrennung:

Po·li·zei·kom·mis·sar, Plural: Po·li·zei·kom·mis·sa·re

Aussprache:

IPA: [poliˈtsaɪ̯kɔmɪsaːɐ̯], Plural: [poliˈtsaɪ̯kɔmɪsaːʀə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Weibliche Wortformen:

Polizeikommissarin

Bedeutungen:

[1] Amtsbezeichnung eines Polizeibeamten im gehobenen Dienst der deutschen Polizei

Abkürzungen:

PK

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Polizei und Kommissar

Synonyme:

[1] Kommissar

Oberbegriffe:

[1] Polizeibeamter

Beispiele:

[1] In Deutschland ist ein Polizeikommissar ein Beamter.

Abgeleitete Begriffe:

[1] Polizeioberkommissar

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Polizeikommissar
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Polizeikommissar
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Polizeikommissar
[1] canoo.net „Polizeikommissar
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonPolizeikommissar
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