Polizeioberkommissar

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[Bearbeiten] Polizeioberkommissar (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Polizeioberkommissar die Polizeioberkommissare
Genitiv des Polizeioberkommissars der Polizeioberkommissare
Dativ dem Polizeioberkommissar den Polizeioberkommissaren
Akkusativ den Polizeioberkommissar die Polizeioberkommissare

Worttrennung:

Po·li·zei·ober·kom·mis·sar, Plural: Po·li·zei·ober·kom·mis·sa·re

Aussprache:

IPA: [politsaɪ̯ˈʔoːbɐkɔmɪsaːɐ̯], Plural: [politsaɪ̯ˈʔoːbɐkɔmɪsaːʀə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Amtsbezeichnung eines Polizeibeamten im gehobenen Dienst der deutschen Polizei

Abkürzungen:

[1] POK

Herkunft:

[1] Determinativkompositum aus Polizei + Oberkommissar

Weibliche Wortformen:

[1] Polizeioberkommissarin

Oberbegriffe:

[1] Polizeikommissar, Polizeibeamter

Beispiele:

[1] Ein Polizeioberkommissar ist in Deutschland ein Beamter.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Polizeioberkommissar
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Polizeioberkommissar
[*] canoo.net „Polizeioberkommissar
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonPolizeioberkommissar
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