Gutsherrin

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Gutsherrin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Gutsherrin die Gutsherrinnen
Genitiv der Gutsherrin der Gutsherrinnen
Dativ der Gutsherrin den Gutsherrinnen
Akkusativ die Gutsherrin die Gutsherrinnen

Worttrennung:

Guts·her·rin, Plural: Guts·her·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈɡuːt͡sˌhɛʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gutsherrin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die Inhaberin eines landwirtschaftlichen Betriebes (Landgutes) ist

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gutsherr mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Gutsbesitzerin

Sinnverwandte Wörter:

[1] Gutsverwalterin

Männliche Wortformen:

[1] Gutsherr

Oberbegriffe:

[1] Herrin

Beispiele:

[1] Die Gutsherrin veranstaltet jährlich ein Fest auf ihrem Gut.
[1] „Die Amtsanwaltschaft in Danzig stellt ein Verfahren gegen eine Gutsherrin ein, die ein 42-jähriges Dienstmädchen während eines Streits so misshandelt hatte, dass es sich ein ärztliches Attest hatte geben lassen und vor Gericht gezogen war.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Gutsherrin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gutsherrin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGutsherrin
[1] Duden online „Gutsherrin
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gutsherrin

Quellen:

  1. wissen.de – was geschah am „23. September 1907