Freiherr

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[Bearbeiten] Freiherr (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Freiherr die Freiherren
Genitiv des Freiherrn der Freiherren
Dativ dem Freiherrn den Freiherren
Akkusativ den Freiherrn die Freiherren

Worttrennung:

Frei·herr, Plural: Frei·her·ren

Aussprache:

IPA: [ˈfʀaɪ̯ˌhɛʁ], Plural: [ˈfʀaɪ̯ˌhɛʀən]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] (ohne Plural) Adelstitel
[2] Träger dieses Adelstitels

Abkürzungen:

Frhr.

Herkunft:

Zusammensetzung aus frei und Herr; mhd. vrīherre

Weibliche Wortformen:

[1, 2] Freifrau, Freifräulein, Freiin

Synonyme:

[1, 2] Baron

Oberbegriffe:

[1] Adelstitel, Adel
[2] Adliger, Adel

Beispiele:

[1] Der Adelstitel „Freiherr“ bezeichnet einen Angehörigen des niederen Adels und ist Bestandteil des Familiennamens, er steht nach dem Vornamen.
[2] Wernher Freiherr von Braun

[Bearbeiten] Übersetzungen

Dialektausdrücke:

  • Alemannisch:
  • Bairisch:

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1, 2] Wikipedia-Artikel „Freiherr
[1, 2] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Freiherr
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Freiherr
[1, 2] canoo.net „Freiherr
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonFreiherr

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