Erstberichterstatterin

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Erstberichterstatterin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Erstberichterstatterin die Erstberichterstatterinnen
Genitiv der Erstberichterstatterin der Erstberichterstatterinnen
Dativ der Erstberichterstatterin den Erstberichterstatterinnen
Akkusativ die Erstberichterstatterin die Erstberichterstatterinnen

Worttrennung:

Erst·be·richt·er·stat·te·rin, Plural: Erst·be·richt·er·stat·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈeːɐ̯stbəʁɪçtʔɛɐ̯ˌʃtatəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erstberichterstatterin (Info)

Bedeutungen:

[1] Hauptbegutachterin einer Dissertation

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der maskulinen Form Erstberichterstatter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Erstberichterstatter

Beispiele:

[1] „Die Erstberichterstatterin beziehungsweise der Erstberichterstatter ist in der Regel Mitglied des Prüfungsausschusses; sie beziehungsweise er kann ihm auch dann angehören, wenn keine Mitgliedschaft bei der Fakultät mehr besteht.“[1]
[1] „Die Betreuerin beziehungsweise der Betreuer fungiert dabei als Erstberichterstatter/in.“[2]
[1] „Die Erstberichterstatterin oder der Erstberichterstatter legt innerhalb von drei Monaten nach der Bestellung, die Zweitberichterstatterin oder der Zweitberichterstatter innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Erstgutachtens ein begründetes Gutachten mit Bewertung der Dissertation vor.“[3]
[1] „Ist die Prüfung bestanden und erteilt die Erstberichterstatterin oder der Erstberichterstatter den Druckreifevermerk, so hat die Bewerberin oder der Bewerber die Dissertation zu veröffentlichen.“[4]
[1] „Nach der Begutachtung der Dissertation fordert die Dekanin oder der Dekan die Doktorandin oder den Doktoranden auf, in Absprache mit der Erstberichterstatterin oder dem Erstberichterstatter einen Themenvorschlag für den Vortrag vorzulegen.“[5]

Übersetzungen[Bearbeiten]

Quellen:

  1. Sebastian Baur: Vor vier Höllenrichtern. Die Lizentiats- und Doktorpromotionen an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Peter Lang, 2009, Seite 440 (Zitiert nach Google Books, abgerufen am 24. November 2016)
  2. Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. iur.). Universität Heidelberg, 22. September 2016, abgerufen am 26. November 2016.
  3. Promotionsordnung des Fachbereichs V – Rechtswissenschaft. In: Universität Trier. 22. November 2016, abgerufen am 21. Dezember 2016.
  4. Promotionsordnung (Satzung) der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In: uni-kiel.de. 9. Dezember 2011, abgerufen am 21. Dezember 2016 (PDF).
  5. Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. In: ruhr-uni-bochum.de. 7. Januar 2008, abgerufen am 21. Dezember 2016 (PDF).