Erbwort

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[Bearbeiten] Erbwort (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Erbwort die Erbwörter
Genitiv des Erbwort(e)s der Erbwörter
Dativ dem Erbwort den Erbwörtern
Akkusativ das Erbwort die Erbwörter

Silbentrennung:

Erb·wort, Plural: Erb·wör·ter

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpˌvɔʁt], Plural: [ˈɛʁpˌvœʁtɐ]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Wort, das aus älteren Entwicklungsstufen der Sprache übernommen wurde, der in der es verwendet wird. Es kann dabei zu Veränderungen in der Lautgestalt und bei der Bedeutung des Wortes gekommen sein.

Abkürzungen:

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs erben und Wort

Synonyme:

[1] einheimisches Wort, indigenes Wort

Gegenwörter:

[1] Fremdwort, Lehnwort

Oberbegriffe:

[1] Wort

Beispiele:

[1] „Arm“, „Fuß“ und „Hand“ sind Wörter, die nicht aus anderen Sprachen entlehnt wurden und daher Erbwörter.
[1] „Sprachwissenschaftler unterscheiden nach der geschichtlichen Herkunft der Lautgestalt eines Wortes zwischen Erbwort (z.B. Haus), Fremdwort (z.B. Idee) und Lehnwort (z.B. Fenster). Erbwörter wurden in der Abstammungslinie vom Indogermanischen über das Germanische, Althochdeutsche, Mittelhochdeutsche und Neuhochdeutsche irgendwann gebildet und bis heute überliefert...“[1]

Abgeleitete Begriffe:

Erbwortschatz

[Bearbeiten] Übersetzungen

Dialektausdrücke:

  • Alemannisch:
  • Bairisch:

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Erbwort
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbwort
[1] canoo.net „Erbwort

Quellen:

  1. Wolfgang Boettcher, Wolfgang Herrlitz, Ernst Nündel, Bernd Schwitalla: sprache. Das Buch, das alles über Sprache sagt. Westermann, Braunschweig 1983, S. 114. ISBN 3-14-508881-5. Anmerkung: „Erbwort“, „Fremdwort“ und „Lehnwort“ im Original in Kapitälchen gedruckt, die Beispielwörter kursiv.

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