Auslautgesetz
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[Bearbeiten] Auslautgesetz (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Auslautgesetz | die Auslautgesetze |
| Genitiv | des Auslautgesetzes | der Auslautgesetze |
| Dativ | dem Auslautgesetz | den Auslautgesetzen |
| Akkusativ | das Auslautgesetz | die Auslautgesetze |
Worttrennung:
- Aus·laut·ge·setz, Plural: Aus·laut·ge·set·ze
Aussprache:
- IPA: [ˈaʊ̯slaʊ̯tɡəˌzɛʦ], Plural: [ˈaʊ̯slaʊ̯tɡəˌzɛʦə]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Linguistik: sprachliche Regel, die die lautliche Gestaltung des Auslauts der Wörter betrifft
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Auslaut und Gesetz
Oberbegriffe:
- [1] Sprachgesetz, Gesetz
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Bestimmte Gesetze dafür (sogenannte „Auslautgesetze“) lassen sich in gewissem Umfang schon für die indogermanische Grundsprache erkennen.“[1]
- [1] „Die konsonantischen Auslautgesetze sind früher wirksam geworden als die vokalischen.“[2]
- [1] „Die Nebensilben...erliegen im 9./10. Jahrhundert der normalalthochdeutschen Vorsilbenangleichung...sowie spurenweise in der Sprechsprache seit dem 8./9. Jahrhundert in den Denkmälern i.a. seit dem 10./11. Jahrhundert der gemeinalthochdeutschen Nebensilbenabschwächung, die bei Notker von St. Gallen im Sinne eines Auslautgesetzes nach Voll- oder Schwachton und Positionen streng geregelt erscheint...und sich ins Frühmittelhochdeutsche weiterzieht.“[3]
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Helmut Glück (Hrsg.), unter Mitarbeit von Friederike Schmöe: Metzler Lexikon Sprache. Dritte, neubearbeitete Auflage, Stichwort: „Auslautgesetz“. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2005. ISBN 978-3-476-02056-7.
Quellen:
- ↑ Hans Krahe: Indogermanische Sprachwissenschaft. I: Einleitung und Lautlehre. de Gruyter, Berlin 1966, S. 95. Abkürzungen aufgelöst.
- ↑ Adolf Bach: Geschichte der deutschen Sprache.Neunte, durchgesehene Auflage. VMA-Verlag, Wiesbaden o.J.; S. 61. Gesperrt gedruckt: konsonantische Auslautgesetze; Abkürzung aufgelöst.
- ↑ Stefan Sonderegger: Althochdeutsch. In: Lexikon der germanistischen Linguistik. 2., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Hrsg. v. Hans Peter Althaus, Helmut Henne, Herbert Ernst Wiegand. Niemeyer, Tübingen 1980, S. 569-576, Zitat S. 572. ISBN 3-484-10391-4. Abkürzungen aufgelöst: i.a.: keine Auflösung angegeben, vermutlich im allgemeinen.