Aufsichtsbehörde
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[Bearbeiten] Aufsichtsbehörde (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Aufsichtsbehörde | die Aufsichtsbehörden |
| Genitiv | der Aufsichtsbehörde | der Aufsichtsbehörden |
| Dativ | der Aufsichtsbehörde | den Aufsichtsbehörden |
| Akkusativ | die Aufsichtsbehörde | die Aufsichtsbehörden |
Worttrennung:
- Auf·sichts·be·hör·de, Plural: Auf·sichts·be·hör·den
Bedeutungen:
- [1] Staatliche Einrichtung, die die Aufsichtsfunktionen über andere staatliche Einrichtungen oder private Institutionen ausübt und diesen gegenüber weisungsbefugt ist.
Oberbegriffe:
- [1] Behörde
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Die Aufsichtsbehörde kontrolliert die Ausführung dieses Gesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz, soweit diese …[1]
- [1] Nun muss die Aufsichtsbehörde BVA entscheiden, ob sie der Kasse eigenständig eine Zukunft gibt.[2]
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Aufsichtsbehörde“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Aufsichtsbehörde“
- [1] canoo.net „Aufsichtsbehörde“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Aufsichtsbehörde“
- [1] The Free Dictionary „Aufsichtsbehörde“
Quellen:
- ↑ Bundesdatenschutzgesetz §38 Satz 1
- ↑ Vereinigte IKK im Abwärtsstrudel, manager magazin online, 18.04.2011