Kartellamt

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Kartellamt (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Kartellamt die Kartellämter
Genitiv des Kartellamts
des Kartellamtes
der Kartellämter
Dativ dem Kartellamt
dem Kartellamte
den Kartellämtern
Akkusativ das Kartellamt die Kartellämter

Worttrennung:

Kar·tell·amt, Plural: Kar·tell·äm·ter

Aussprache:

IPA: [kaʁˈtɛlˌʔamt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kartellamt (Info)

Bedeutungen:

[1] Behörde: Behörde, deren Aufgabe der Schutz des Wettbewerbes ist

Herkunft:

Determinativkompositum aus Kartell und Amt

Synonyme:

[1] Kartellbehörde, Wettbewerbsbehörde, Wettbewerbshüter

Oberbegriffe:

[1] Amt, Aufsichtsbehörde, Regulierungsbehörde

Unterbegriffe:

[1] Bundeskartellamt, Landeskartellamt, US-Kartellamt

Beispiele:

[1] Um Monopole zu verhindern, muss die Übernahme großer Unternehmen durch das Kartellamt genehmigt werden.
[1] Das Kartellamt kann hohe Geldstrafen gegen Firmen verhängen, die mit ihren Konkurrenten höhere Preise absprechen.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Kartellamt
[1] Duden online „Kartellamt
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKartellamt
[1] The Free Dictionary „Kartellamt
[1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7, Seite 933.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Kartellant