nulla poena sine culpa
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Worttrennung:
- nul·la poe·na si·ne cul·pa
Bedeutungen:
- [1] Rechtswissenschaft: wörtlich übersetzt: „keine Strafe ohne Schuld“. Das heißt, eine Tat kann nur bestraft werden, wenn sie dem Täter persönlich vorgeworfen werden kann.
Synonyme:
- [1] Schuldprinzip
Oberbegriffe:
- [1] Rechtsgrundsatz
Beispiele:
- [1] Der Grundsatz nulla poena sine culpa ist im deutschen Strafrecht in § 46, Absatz 1, Satz 1 StGB verankert.
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „nulla poena sine culpa“