nulla poena sine culpa

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nulla poena sine culpa (Latein)[Bearbeiten]

Sprichwort[Bearbeiten]

Worttrennung:

nul·la poe·na si·ne cul·pa

Bedeutungen:

[1] Rechtswissenschaft: wörtlich übersetzt: „keine Strafe ohne Schuld“. Das heißt, eine Tat kann nur bestraft werden, wenn sie dem Täter persönlich vorgeworfen werden kann.

Synonyme:

[1] Schuldprinzip

Oberbegriffe:

[1] Rechtsgrundsatz

Beispiele:

[1] Der Grundsatz nulla poena sine culpa ist im deutschen Strafrecht in § 46, Absatz 1, Satz 1 StGB verankert.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „nulla poena sine culpa