beschlussfähig

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beschlussfähig (Deutsch)[Bearbeiten]

Adjektiv[Bearbeiten]

Positiv Komparativ Superlativ
beschlussfähig
Alle weiteren Formen: Flexion:beschlussfähig

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

beschlußfähig

Worttrennung:

be·schluss·fä·hig, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [bəˈʃlʊsˌfɛːɪç], [bəˈʃlʊsˌfɛːɪk]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild beschlussfähig (Info), Lautsprecherbild beschlussfähig (Info)

Bedeutungen:

[1] in der Lage und berechtigt, Beschlüsse zu fassen

Herkunft:

Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem Substantiv Beschluss und dem Adjektiv fähig

Gegenwörter:

[1] beschlussunfähig

Beispiele:

[1] Der Bundestag war nicht beschlussfähig, da nicht genug Abgeordnete anwesend waren.
[1] „Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurden und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.“[1]

Wortbildungen:

Beschlussfähigkeit

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „beschlussfähig
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalbeschlussfähig
[1] The Free Dictionary „beschlussfähig
[1] Duden online „beschlussfähig
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „beschlussfähig“ auf wissen.de
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „beschlussfähig

Quellen: