Wohnungsinhaber

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Wohnungsinhaber (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Wohnungsinhaber die Wohnungsinhaber
Genitiv des Wohnungsinhabers der Wohnungsinhaber
Dativ dem Wohnungsinhaber den Wohnungsinhabern
Akkusativ den Wohnungsinhaber die Wohnungsinhaber

Worttrennung:

Woh·nungs·in·ha·ber, Plural: Woh·nungs·in·ha·ber

Aussprache:

IPA: [ˈvoːnʊŋsˌʔɪnhaːbɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Wohnungsinhaber (Info)

Bedeutungen:

[1] Person, welche die Verfügungsgewalt über eine Wohnung hat

Weibliche Wortformen:

Wohnungsinhaberin

Oberbegriffe:

[1] Person

Beispiele:

[1] „Das Wohnungsblatt ist vom Eigentümer des Gebäudes oder von seinem Bevollmächtigten auszufüllen, wenn die begründete Vermutung besteht, dass ein Wohnungsinhaber nicht vorhanden oder nicht erreichbar ist.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Suchergebnisse für „Wohnungsinhaber
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wohnungsinhaber
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Wohnungsinhaber
[1] Duden online „Wohnungsinhaber

Quellen: