Wahlverteidigerin
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Wahlverteidigerin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Wahlverteidigerin | die Wahlverteidigerinnen |
Genitiv | der Wahlverteidigerin | der Wahlverteidigerinnen |
Dativ | der Wahlverteidigerin | den Wahlverteidigerinnen |
Akkusativ | die Wahlverteidigerin | die Wahlverteidigerinnen |
Worttrennung:
- Wahl·ver·tei·di·ge·rin, Plural: Wahl·ver·tei·di·ge·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈvaːlfɛɐ̯ˌtaɪ̯dɪɡəʁɪn]
- Hörbeispiele: Wahlverteidigerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: von einem Angeklagten ausgewählte Verteidigerin
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Wahlverteidiger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
Männliche Wortformen:
- [1] Wahlverteidiger
Oberbegriffe:
- [1] Verteidigerin
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Recht: von einem Angeklagten ausgewählte Verteidigerin
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Wahlverteidigerin“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wahlverteidigerin“
- [1] Duden online „Wahlverteidigerin“