Wärterin
Wärterin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Wärterin | die Wärterinnen |
Genitiv | der Wärterin | der Wärterinnen |
Dativ | der Wärterin | den Wärterinnen |
Akkusativ | die Wärterin | die Wärterinnen |
Worttrennung:
- Wär·te·rin, Plural: Wär·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈvɛʁtəʁɪn]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die etwas beaufsichtigt oder bewacht
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Wärter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- [1] Aufpasserin, Aufseherin
Männliche Wortformen:
- [1] Wärter
Oberbegriffe:
- [1] Frau
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Die Wärterinnen waren alle eingeschlafen.
- [1] „Einmal will die Wärterin für ihre illegalen Kurierdienste 800, mal 600 Euro g ihres Geliebten Informationen aus dem justizinternen EDV-System gezogen haben.“[1]
- [1] „Die Affäre flog auf, weil andere Insassen die Wärterin anzeigten.“[2]
Übersetzungen
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- [*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Wärterin“, Seite 1160.
- [1] Duden online „Wärterin“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wärterin“
- [1] früher auch bei canoonet „Wärterin“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Wärterin“
Quellen: