Verpflichtungskredit

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Verpflichtungskredit (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Verpflichtungskredit die Verpflichtungskredite
Genitiv des Verpflichtungskredits
des Verpflichtungskredites
der Verpflichtungskredite
Dativ dem Verpflichtungskredit den Verpflichtungskrediten
Akkusativ den Verpflichtungskredit die Verpflichtungskredite

Worttrennung:

Ver·pflich·tungs·kre·dit, Plural: Ver·pflich·tungs·kre·di·te

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈp͡flɪçtʊŋskʁeˌdiːt], [fɛɐ̯ˈp͡flɪçtʊŋskʁeˌdɪt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verpflichtungskredit (Info), —

Bedeutungen:

[1] Politik, Schweiz: Ermächtigung, für ein bestimmtes Vorhaben oder eine Gruppe gleichartiger Vorhaben bis zum bewilligten Höchstbetrag finanzielle Verpflichtungen einzugehen
[2] Finanzwesen, Kredit: die Bank "verpflichtet" sich zu einer möglichen, aber späteren Leistung; sie stellt vorerst ihren Namen, beziehungsweise ihren guten Ruf zur Verfügung (als Bürgin oder Garantin); als Entschädigung fordert sie eine Kommission[1]

Herkunft:

Determinativkompositum aus Verpflichtung, Fugenelement -s und Kredit

Synonyme:

[1] Rahmenkredit
[2] Bankbürgschaft

Oberbegriffe:

[1] Kredit

Beispiele:

[1] Zur Realisierung des vom Gemeinderat vorgeschlagenen Projektes müssen die Stimmbürger einem Verpflichtungskredit in der Höhe von 40 Millionen Franken zustimmen.
[1] Ist das bewilligte Vorhaben verwirklicht oder unmöglich geworden, dann verfällt der entsprechende Verpflichtungskredit.
[2] Beim Verpflichtungskredit übernimmt die Bank die bindende Verpflichtung, einen Kredit zu gewähren. Sie fungiert also als Bürge und dafür verlangt sie eine Kommission vom Kunden.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] admin.ch siehe Absatz 2: Verpflichtungskredite
[2] kredite-infoportal.de Verpflichtungskredite bei der Baufinanzierung
[2] change.ch Banken- und Börsenlexikon: Verpflichtungskredit

Quellen:

  1. Max Lüscher-Marty: Theorie und Praxis des Bankkredits 1, Band 1. Abgerufen am 10. April 2011 (→ siehe Punkt 4.2).