Verfahrensdauer

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Verfahrensdauer (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Verfahrensdauer die Verfahrensdauern
Genitiv der Verfahrensdauer der Verfahrensdauern
Dativ der Verfahrensdauer den Verfahrensdauern
Akkusativ die Verfahrensdauer die Verfahrensdauern

Worttrennung:

Ver·fah·rens·dau·er, Plural: Ver·fah·rens·dau·ern

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈfaːʁənsˌdaʊ̯ɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verfahrensdauer (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: Zeitraum, den eine Rechtshandlung oder ein Gerichtsprozess in Anspruch nimmt

Herkunft:

Determinativkompositum aus Verfahren und Dauer mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Dauer

Beispiele:

[1] „Ist das Vertrauensverhältnis zwischen einem Soldaten und seinem Dienstherrn zerstört und daher die Höchstmaßnahme zu verhängen, kann eine überlange Verfahrensdauer nicht mehr maßnahmemildernd wirken.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Verfahrensdauer
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfahrensdauer
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verfahrensdauer
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerfahrensdauer
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Verfahrensdauer

Quellen:

  1. Urteil vom 16.07.2020 - BVerwG 2 WD 16.19. Abgerufen am 26. Juli 2023.