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Referendar

Ausstehend
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Referendar (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Referendar die Referendare
Genitiv des Referendars der Referendare
Dativ dem Referendar den Referendaren
Akkusativ den Referendar die Referendare

Worttrennung:

Re·fe·ren·dar, Plural: Re·fe·ren·da·re

Aussprache:

IPA: [ʁefəʁɛnˈdaːɐ̯]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Referendar (Info)
Reime: -aːɐ̯

Bedeutungen:

[1] Beamtenanwärter, jemand, der in Deutschland das 1. Staatsexamen bestanden hat (für eine Laufbahn im höheren Dienst)

Abkürzungen:

[1] Ref

Herkunft:

im 15. Jahrhundert von mittellateinisch referendarius  la Berichterstattender entlehnt[1]

Synonyme:

[1] Beamtenanwärter

Sinnverwandte Wörter:

[1] Hilfslehrer, Junglehrer, Junglehrkraft, Lehramtsanwärter

Gegenwörter:

[1] mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen: Assessor

Weibliche Wortformen:

[1] Referendarin

Unterbegriffe:

[1] Gerichtsreferendar, Rechtsreferendar, Regierungsreferendar, Studienreferendar

Beispiele:

[1] „Dauerte es früher ein halbes Jahr, bis Referendare allein vor der Klasse standen, blieb ihr nur eine Einführungsphase von drei Monaten.“[2]
[1] Das Lehrbuch richtet sich an Referendare, die sich auf das zweite juristische Staatsexamen vorbereiten.[3]

Wortbildungen:

Referendardienst, Referendarzeit

Übersetzungen

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[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Referendar
[*] Wikipedia-Artikel „Referendariat
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Referendar
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Referendar
[1] The Free Dictionary „Referendar
[1] Duden online „Referendar

Quellen:

  1. Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. In: Der Duden in zwölf Bänden. 5., neu bearbeitete Auflage. Band 7, Dudenverlag, Berlin/Mannheim/Zürich 2013, ISBN 978-3-411-04075-9, Stichwort referieren.
  2. Marian Schäfer: Junglehrer: Ausgebrannt, bevor es losgeht. In: Spiegel Online. 30. April 2012, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 27. November 2015).
  3. Zivilrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung, Sebastian Homeier. Abgerufen am 2. März 2016.