Prozesskosten

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Prozesskosten (Deutsch)

Substantiv

Singular Plural
Nominativ
die Prozesskosten
Genitiv
der Prozesskosten
Dativ
den Prozesskosten
Akkusativ
die Prozesskosten

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Prozeßkosten

Worttrennung:

kein Singular, Plural: Pro·zess·kos·ten

Aussprache:

IPA: [pʁoˈt͡sɛsˌkɔstn̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Prozesskosten (Info)

Bedeutungen:

[1] Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren anfallen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Prozess und Kosten

Synonyme:

[1] Gerichtskosten

Oberbegriffe:

[1] Kosten

Beispiele:

[1] „Abweichend vom Regelfall, dass der Unterlegene die Prozesskosten zu tragen hat, werden sie dem Kläger auferlegt, wenn das Anerkenntnis sofort abgegeben wurde und der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat.“[1]

Wortbildungen:

Prozesskostenhilfe

Übersetzungen

[1] Wikipedia-Artikel „Prozesskosten
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Prozesskosten
[*] früher auch bei canoonet „Prozesskosten“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalProzesskosten
[1] The Free Dictionary „Prozesskosten

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Anerkenntnis (Recht)