Gerichtskosten

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Gerichtskosten (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ
die Gerichtskosten
Genitiv
der Gerichtskosten
Dativ
den Gerichtskosten
Akkusativ
die Gerichtskosten

Worttrennung:

kein Singular, Plural: Ge·richts·kos·ten

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʁɪçt͡sˌkɔstn̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gerichtskosten (Info)

Bedeutungen:

[1] Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren entstehen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Kosten mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Prozesskosten

Oberbegriffe:

[1] Kosten

Beispiele:

[1] „Wird die Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bewilligt, werden die Gerichtskosten sowie die Anwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dann durch die Staatskasse getragen, wenn der Antragsteller den Prozess verliert.“[1]

Wortbildungen:

gerichtskostenfrei, Gerichtskostengesetz

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Gerichtskosten
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtskosten
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGerichtskosten
[1] The Free Dictionary „Gerichtskosten
[1] Juristisches Lexikon „Gerichtskosten

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Prozesskostenhilfe