Nichteröffnungsbeschluss

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Nichteröffnungsbeschluss (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Nichteröffnungsbeschluss die Nichteröffnungsbeschlüsse
Genitiv des Nichteröffnungsbeschlusses der Nichteröffnungsbeschlüsse
Dativ dem Nichteröffnungsbeschluss den Nichteröffnungsbeschlüssen
Akkusativ den Nichteröffnungsbeschluss die Nichteröffnungsbeschlüsse

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Nichteröffnungsbeschluß

Worttrennung:

Nicht·er·öff·nungs·be·schluss, Plural: Nicht·er·öff·nungs·be·schlüs·se

Aussprache:

IPA: [ˈnɪçtʔɛɐ̯ʔœfnʊŋsbəˌʃlʊs]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Nichteröffnungsbeschluss (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: gerichtlicher Beschluss, kein Hauptverfahren zu eröffnen

Herkunft:

Determinativkompositum aus nicht und Eröffnungsbeschluss

Gegenwörter:

[1] Eröffnungsbeschluss

Oberbegriffe:

[1] Beschluss

Beispiele:

[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Nichteröffnungsbeschluss
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Nichteröffnungsbeschluss
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalNichteröffnungsbeschluss