Eröffnungsbeschluss

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Eröffnungsbeschluss (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Eröffnungsbeschluss die Eröffnungsbeschlüsse
Genitiv des Eröffnungsbeschlusses der Eröffnungsbeschlüsse
Dativ dem Eröffnungsbeschluss den Eröffnungsbeschlüssen
Akkusativ den Eröffnungsbeschluss die Eröffnungsbeschlüsse

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Eröffnungsbeschluß

Worttrennung:

Er·öff·nungs·be·schluss, Plural: Er·öff·nungs·be·schlüs·se

Aussprache:

IPA: [ɛɐ̯ˈʔœfnʊŋsbəˌʃlʊs]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Eröffnungsbeschluss (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: gerichtlicher Beschluss, ein Hauptverfahren zu eröffnen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Eröffnung und Beschluss mit dem Fugenelement -s

Gegenwörter:

[1] Nichteröffnungsbeschluss

Oberbegriffe:

[1] Beschluss

Beispiele:

[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Eröffnungsbeschluss
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eröffnungsbeschluss
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Eröffnungsbeschluss
[1] Duden online „Eröffnungsbeschluss
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalEröffnungsbeschluss
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Eröffnungsbeschluss