Länderregierung

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Länderregierung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Länderregierung die Länderregierungen
Genitiv der Länderregierung der Länderregierungen
Dativ der Länderregierung den Länderregierungen
Akkusativ die Länderregierung die Länderregierungen

Worttrennung:

Län·der·re·gie·rung, Plural: Län·der·re·gie·run·gen

Aussprache:

IPA: [ˈlɛndɐʁeˌɡiːʁʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Länderregierung (Info)

Bedeutungen:

[1] selten, historisch oder auf das Ausland bezogen: regionale staatliche Macht/Führung (Regierung) auf der Ebene eines Bundeslandes/Landesteiles

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Land im Plural und Regierung

Sinnverwandte Wörter:

[1] Landesregierung

Beispiele:

[1] Indien: „Wenn eine Länderregierung der Kongresspartei stabil oder koalitionsfähig ist, heisst das noch lange nicht, dass sie auch eine wirksame Auseinandersetzung mit der Bundesregierung führen kann.“[1]
[1] Schweiz: „In diesem Fall hatte ja, wie gezeigt, der «Lueg ins Land» deutlich gemacht, dass er gegen eine Länderregierung, aber für ein Volksveto eintrat.“[2]
[1] Heiliges Römisches Reich: „Der Kaiserhof als Mittelpunkt der Reichs- und Länderregierung, als kulturelles Zentrum mit seinen Festen und seinem Alltag, vor allem das neue höfische Beamtensystem waren besonders hervorzuheben; insbesondere auch die führenden Männer der Hof- und Länderregierung.“[3]
[1] 1951, Staatsvertrag über den Südwestfunk: „Oberstes Aufsichtsgremium der Rundfunkanstalt sind die Länderregierungen. Der Haushaltsplan ist den Länderregierungen vorzulegen und kann von ihnen beanstandet werden.“[4]
[1] Urfassung Grundgesetz: „Die Leiter der Mittelbehörden sind im Benehmen mit den Länderregierungen zu bestellen.“[5]
Grundgesetz, zum Vergleich: „Soweit Mittelbehörden eingerichtet sind, werden deren Leiter im Benehmen mit den Landesregierungen bestellt.“[6]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Länderregierung

Quellen: