Höchstmaßnahme
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Höchstmaßnahme (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Höchstmaßnahme | die Höchstmaßnahmen |
| Genitiv | der Höchstmaßnahme | der Höchstmaßnahmen |
| Dativ | der Höchstmaßnahme | den Höchstmaßnahmen |
| Akkusativ | die Höchstmaßnahme | die Höchstmaßnahmen |
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Höchst·maß·nah·me, Plural: Höchst·maß·nah·men
Aussprache:
- IPA: [ˈhøːçstmaːsˌnaːmə], auch: [ˈhøːkstmaːsˌnaːmə]
- Hörbeispiele:
Höchstmaßnahme (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht, insbesondere Beamtenrecht, Soldatenrecht: schwerste mögliche Disziplinarmaßnahme oder schwerwiegendste Disziplinarstrafe
Oberbegriffe:
- [1] Maßnahme
Beispiele:
- [1] „Die Beklagte habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, das die Verhängung der Höchstmaßnahme erforderlich mache.“[1]
- [1] „Ist das Vertrauensverhältnis zwischen einem Soldaten und seinem Dienstherrn zerstört und daher die Höchstmaßnahme zu verhängen, kann eine überlange Verfahrensdauer nicht mehr maßnahmemildernd wirken.“[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] schwerste mögliche Disziplinarmaßnahme oder schwerwiegendste Disziplinarstrafe
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Höchstmaßnahme“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Höchstmaßnahme“
Quellen:
- ↑ Gericht untersagt Lehrerin wegen Hetze Schuldienst. In: Spiegel Online. 26. Juli 2023, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 26. Juli 2023).
- ↑ Urteil vom 16.07.2020 - BVerwG 2 WD 16.19. Abgerufen am 26. Juli 2023.