Beamtenrecht
Erscheinungsbild
Beamtenrecht (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Beamtenrecht | die Beamtenrechte |
Genitiv | des Beamtenrechtes des Beamtenrechts |
der Beamtenrechte |
Dativ | dem Beamtenrecht dem Beamtenrechte |
den Beamtenrechten |
Akkusativ | das Beamtenrecht | die Beamtenrechte |
Worttrennung:
- Be·am·ten·recht, Plural: Be·am·ten·rech·te
Aussprache:
- IPA: [bəˈʔamtn̩ˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Beamtenrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] bestimmtes Recht, das einer Person im Staatsdienst zusteht
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Substantivs Beamter, dem Fugenelement -en und dem Substantiv Recht
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Beispiele:
- [1] „Das Recht des öffentlichen Dienstes umfasst das Beamtenrecht, das Richterrecht, das Recht der Berufssoldaten und das Recht der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes.“[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] bestimmtes Recht, das einer Person im Staatsdienst zusteht
- [1] Wikipedia-Artikel „Beamtenrecht (Deutschland)“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beamtenrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Beamtenrecht“
- [1] The Free Dictionary „Beamtenrecht“
- [1] Duden online „Beamtenrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Beamtenrecht“
Quellen:
- ↑ wissen.de – Lexikon „öffentlicher Dienst“