Großhändlerin

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Großhändlerin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Großhändlerin die Großhändlerinnen
Genitiv der Großhändlerin der Großhändlerinnen
Dativ der Großhändlerin den Großhändlerinnen
Akkusativ die Großhändlerin die Großhändlerinnen

Anmerkung:

Das Femininum „Großhändlerin“ findet nicht nur für Frauen, sondern auch für Unternehmen mit grammatisch weiblichem Firmennamen Verwendung; häufig kommt aber in diesen Fällen auch das Maskulinum „Großhändler“ vor.

Alternative Schreibweisen:

Schweiz und Liechtenstein: Grosshändlerin

Worttrennung:

Groß·händ·le·rin, Plural: Groß·händ·le·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈɡʁoːsˌhɛntləʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Großhändlerin (Info)

Bedeutungen:

[1] Frau oder Firma, die Großhandel betreibt, also Waren von Produzenten bezieht und weitervertreibt, zum Beispiel an Einzelhändler

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Großhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Gegenwörter:

[1] Einzelhandelskauffrau, Einzelhandelsunternehmerin, Einzelhändlerin, Kleinhändlerin, Wiederverkäuferin; schweizerisch, sonst veraltet: Detaillistin; Zwischenhändlerin

Männliche Wortformen:

[1] Großhändler

Beispiele:

[1] „Die Beklagte, die b. AG, vertreibt als Großhändlerin flexible und elastische Bodenbeläge.“[1]
[1] „Auftraggeber sind die HaGe mit ihren Töchtern sowie die Beteiligungsgesellschaft und Großhändlerin BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co. KG.“[2]
[1] „Sie war Geschäftspartnerin einer Großhändlerin der Informations- und Kommunikationstechnologie mit Sitz in Deutschland.“[3]
[1] „Die Beklagte als Großhändlerin setze ihre strukturpolitischen Ziele auf dem Einzelhandelsmarkt auf Kosten der nicht begünstigten kleinen Abnehmer durch.“[4]
[1] „Die Beklagte geht zunächst ausführlich auf die Stellung der Klägerin und die Gründe ihres Ausscheidens als Großhändlerin erster Hand ein und schreitet dann zur Widerlegung der Ausführungen der Klägerin, wobei sie sich im wesentlichen auf Erwägungen stützt, die an die besondere Lage der Klägerin anknüpfen.“[5]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Großhändlerin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Großhändlerin
[1] Duden online „Großhändlerin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGroßhändlerin

Quellen:

  1. Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.07.2011 – I ZR 92/10. In: NWB. Abgerufen am 12. Dezember 2022.
  2. Reportage: BSL Logistik. Seite 47, abgerufen am 12. Dezember 2022.
  3. Rebecca Alika Brinkmann: Die umsatzsteuerliche Behandlung von Konsignationslagern in der Europäischen Union. Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland, England, Frankreich und Belgien. Nomos, 2019, ISBN 978-3-8487-5847-0, Seite 89 (Zitiert nach Google Books)
  4. Oberster Gerichtshof: Entscheidung vom 21.03.2003 – 4Ob210/02i. In: RIS. Abgerufen am 12. Dezember 2022.
  5. Europäischer Gerichtshof: Urteil in den verbundenen Rechtssachen Nr. 36/59, 37/59, 38/59 und 40/59. In: Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes. 1960, abgerufen am 12. Dezember 2022.