Gesetzesbrecher

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Gesetzesbrecher (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Gesetzesbrecher die Gesetzesbrecher
Genitiv des Gesetzesbrechers der Gesetzesbrecher
Dativ dem Gesetzesbrecher den Gesetzesbrechern
Akkusativ den Gesetzesbrecher die Gesetzesbrecher

Worttrennung:

Ge·set·zes·bre·cher, Plural: Ge·set·zes·bre·cher

Aussprache:

IPA: [ɡəˈzɛt͡səsˌbʁɛçɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gesetzesbrecher (Info)

Bedeutungen:

[1] Person, die geltende Gesetze verletzt/verletzt hat

Herkunft:

Zusammenbildung aus der Wortgruppe „Gesetze brechen“ und dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er

Sinnverwandte Wörter:

[1] Rechtsbrecher

Weibliche Wortformen:

[1] Gesetzesbrecherin

Oberbegriffe:

[1] Person

Beispiele:

[1] „Doch am sehnsüchtigsten wurde das Eintreffen der Gesetzesbrecher erwartet, die - in Eisen gelegt - aus dem Gefängnis heranschlurften und ihre Geschichten erzählten.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzesbrecher
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGesetzesbrecher
[1] The Free Dictionary „Gesetzesbrecher
[1] Duden online „Gesetzesbrecher

Quellen:

  1. Siân Rees: Das Freudenschiff. Die wahre Geschichte von einem Schiff und seiner weiblichen Fracht im 18. Jahrhundert. Piper, München/Zürich 2003, ISBN 3-492-23999-4, Seite 45.